Informationen zu den neuen Vorgaben und unserem Sportangebot

Corona-01Liebe Mitglieder,

die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen. Seit Donnerstag gelten erneut geänderte Regelungen. Darum haben wir unser Angebot für euch angepasst. Wir haben für euch auf unserer Webpage hinterlegt, welche Angebote in Präsenz stattfinden, welche online angeboten werden oder welche aktuell entfallen. Ihr könnt die Art eures Angebots dabei unter dem jeweiligen Abteilungsreiter oder direkt in unserem Tagesprogramm nachlesen.

Für unsere Präsenz-Stunden gelten folgende wesentliche Regeln für euch als Teilnehmer. Bitte wendet euch bei Fragen zunächst an eure Übungsleiter als Ansprechpartner.

 

 

 2G+ für Indoor-Sport. Möglichkeiten für den Nachweis von 2G+:

  • Kinder bis zum 14. Geburtstag erfüllen für die eigene aktive Sportausübung pauschal 2G+.
  • Minderjährige Schüler von 14 bis 17 Jahren erfüllen für die eigene aktive Sportausübung 2G+, sofern sie im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden.
  • "Geboosterte" Personen
    • Geimpft-geimpft-geimpft
    • Genesen-geimpft-geimpft (Genesen plus mindestens drei Monate → Erstimpfung → plus drei Monate → Zweitimpfung)
    • Geimpft-geimpft-genesen (vollständige Immunisierung → genesen)
    • Geimpft mit Johnson & Johnson (Geimpft plus vier Wochen → Zweitimpfung mit mRNA → plus drei Monate → Auffrischung mit mRNA)
  • Vollständig Geimpfte zusätzlich:
    • PCR-Testnachweis der höchstens 48 Stunden alt ist.
    • Antigentestnachweis der höchstens 24 Stunden alt ist.

 

2G für Outdoor-Sport. Möglichkeiten für den Nachweis von 2G:

  • Kinder bis zum 14. Geburtstag erfüllen für die eigene aktive Sportausübung pauschal 2G.
  • Minderjährige Schüler von 14 bis 17 Jahren erfüllen für die eigene aktive Sportausübung 2G, sofern sie im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden.
  • Vollständig geimpfte Personen.

 

Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (egal ob In- oder Outdoorsport) außer bei der aktiven Sportausübung und beim Duschen:

  • FFP-2-Maskenpflicht für alle ab dem 16. Lebensjahr.
  • Medizinische Maskenpflicht zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag.
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag sind ausgenommen.

 

Wir hoffen, dass wir mit den Maßnahmen unseren Teil zur Eindämmung des Infektionsgeschehens leisten und euch trotzdem ein ansprechendes Programm anbieten können. 

Bleibt gesund!

Euer Vorstand

 

Verfasser: Andreas Widmann